Architektenrecht

Ihr Ansprechpartner:
Herr Rechtsanwalt Martin Löbbecke

Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten. Es setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammen. Schwerpunktmäßig beraten und vertreten wir Sie im Architektenvertragsrecht, welches die Rechte und Pflichten von Architekt und Auftraggeber regelt und im Architektenhonorarrecht, also der Anwendung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), in welcher die Höchst- und Mindestsätze für die wichtigsten Architektenleistungen geregelt sind. Darüber hinausgehend befassen wir uns mit dem Architektenhaftpflichtrecht, bei dem es um die Frage geht, wann, wem und in welchem Umfang der Architekt für Fehler seiner Leistungen haftet (z.B. Organisationsfehler, Planungsfehler, Fehler bei der Bauleitung und Bauüberwachung).

 

Martin Löbbecke, Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gladbeck