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Ihr Ansprechpartner: Das Verkehrsrecht gehört zu den konfliktträchtigsten Rechtsgebieten. Hierbei stehen im Raum die zivilrechtlichen und straf- sowie bußgeldrechtlichen Ansprüche sowie verwaltungsrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und Verkehrsverstößen. Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertreten wir unsere gewerblichen und privaten Mandanten bei der Schadensregulierung, bei der Verteidigung in strafrechtlichen und ordnungsbehördlichen Verfahren sowie in Verwaltungsverfahren bei Fahrerlaubnisentzug und Anordnungen von Aufbauseminaren oder medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU). Gerade die Regulierung von Unfällen wird häufig unterschätzt. Denn regelmäßig erfolgt nicht die Regulierung zwischen zwei Verkehrsteilnehmern, sondern mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, die ein eigenes Interesse an einer günstigen Regulierung hat. Nur der Anwalt ist in der Lage, die Ansprüche des Geschädigten auch in dessen Interesse vollumfänglich zu verfolgen, seien es die Schäden am Fahrzeug (Beweissicherung durch Sachverständigengutachten ist regelmäßig notwendig; Abgrenzung Reparaturschaden oder Totalschaden), Personenschäden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, zukünftige Erwerbsschäden), Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Unkostenpauschalen oder aber auch die rechtliche Bewertung eines Mitverschuldens. Zu Beachten ist, dass die Rechtssprechung gerade auch bei "einfachen" oder "eindeutigen" Unfällen dem Geschädigten das Recht einräumt, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen, wobei die Anwaltskosten von dem Schädiger zu zahlen sind, weil die Vielschichtigkeit und rechtliche Komplexität von Verkehrsunfällen den rechtsunkundigen Geschädigten regelmäßig gegenüber der gegnerischen Versicherung überfordert und benachteiligt.
Hermann Löbbecke, Anwalt und Notar in Gladbeck |