
Ihr Ansprechpartner:
Herr Rechtsanwalt Klaus-B. Behler
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind sämtliche Belange des Familienrechts, wobei dieses nicht nur die Bereiche der Ehe und Verwandtschaft, sondern auch die Bereiche Vormundschaft, rechtliche Betreuung und Pflegschaft umfasst. Die anwaltliche Tätigkeit liegt schwerpunktmäßig im Ehescheidungsrecht und in allen damit verbundenen Konfliktsituationen aus den Bereichen Trennung, Scheidung, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht.
Dabei wird von uns nicht nur die bereits konfliktbelastete Situation einer Trennung oder Scheidung nebst Folgestreitigkeiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich betreut. Vielmehr legen wir auch im Rahmen unserer Beratungstätigkeit einen Schwerpunkt auf die familienrechtlichen Verhältnisse zu Beginn einer Partnerschaft oder Familie unter Beachtung der vertragsrechtlichen, erbrechtlichen oder auch vermögensrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Denn schon viele Probleme, insbesondere in Zusammenhang mit den vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen im Familienrecht, lassen sich durch eine frühzeitige rechtliche Gestaltung und Vereinbarung für die Zukunft lösen und vermeiden.
Durch kompetenten Rat und differenzierte Rechtsberatung gewährleisten wir Ihnen in diesem Tätigkeitsfeld die Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Klaus-B. Behler, Anwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Gladbeck