Bereiche des Vertragsrechts

Das Vertragsrecht umfasst alle Bereiche, in denen sich natürliche oder juristische Personen (GmbH, OHG, GmbH & Co KG, AG usw.) vertraglich binden oder binden wollen.

Das Spektrum reicht vom Arbeitsrecht über das Darlehensrecht, Kaufrecht, Dienstvertragsrecht bis zum Werkvertragsrecht. Viele vertragliche Gestaltungen sind dabei einer konkreten Bezeichnung und geregelten Gesetzesbestimmungen nicht zuzuordnen. Seien es die Verträge mit Dienstleistern oder Sonderverträge zwischen Unternehmern, etwa im Handelsrecht.

Daher ist die Kenntnis nicht nur der gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch der einschlägigen Rechtssprechung unabdingbar.

Unser Leistungsspektrum im Vertragsrecht

Wir vertreten unsere privaten und gewerblichen Mandanten sowohl bei der Prüfung und Gestaltung von Verträgen, Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sowie der Durchsetzung berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche, außergerichtlich und gerichtlich.

Ihre Ansprechpartner im Vertragsrecht

Rechtsanwalt Daniel Paus

Rechtsanwalt Felix Braun