Kindesunterhalt

Düsseldorfer Tabelle

Der Kindesunterhalt steigt zum 01.01.2021! Die aktuellen Beträge können abgerufen werden auf der Seite des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Außerdem finden Sie hier die jeweils aktuelle Düsseldorfer Tabelle:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/

Die Tabelle beginnt mit den Bedarfssätzen für ein Kind der jeweiligen Alters- und Einkommensstufe. Hiervon abzuziehen ist jedoch bei minderjährigen Kindern das hälftige und bei volljährigen Kindern das volle staatliche Kindergeld. Auch das Kindergeld steigt nächstes Jahr um 15,00 €.

Der tatsächliche Zahlbetrag ist dem Anhang „Tabelle Zahlbetrag“ in der Düsseldorfer Tabelle am Ende zu entnehmen.

Zu beachten ist, dass der Unterhalt automatisch anzupassen ist, insbesondere wenn ein dynamisierter Unterhaltstitel vorliegt (Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten Prozentsatzes des Mindestunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle). Andernfalls drohen Nachzahlungen.