Verdeckte PC Überwachung des Arbeitnehmers ist unzulässig

Die Aufzeichnung und Speicherung von Tastatureingaben am Dienst-PC sowie das Fertigen von Screenshots durch einen Keylogger stellen eine verdeckte Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers und eine Datenerhebung dar, welche in der Regel illegal ist.

Bei dem verdeckten Einsatz eines Keyloggers wird der betroffene Arbeitnehmer in der Befugnis, selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu befinden, beschränkt.

Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) über die Anforderungen an eine zulässige Datenverarbeitung konkretisieren und aktualisieren den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und am eigenen Bild. Sie ordnen für sich genommen jedoch nicht an, dass unter ihrer Missachtung gewonnene Erkenntnisse oder Beweismittel bei der Feststellung des Tatbestands im arbeitsgerichtlichen Verfahren vom Gericht nicht berücksichtigt werden dürften.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 2 AZR 681 16 vom 27.07.2017
[bns]