Zur Kündigung des Arbeitsplatzes bei einem Eintrag ins Führungszeugnis

Wer wegen einer Straftat verurteilt wurde muss nur bei einer Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses oder wenn sich die Straftat gegen den Arbeitgeber oder Kollegen richtete mit seiner Kündigung rechnenDenn zwischen dem Arbeitsverhältnis und dem Privatleben ist streng zu differenzieren.

Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn der betreffende Arbeitnehmer wegen mehreren Straftaten verurteilt wurde.

In dieser Form gestaltete sich der dem Verfahren zugrunde liegende Sachverhalt. Der Arbeitnehmer war wegen Körperverletzung und Drogenvergehen verurteilt worden, weshalb sein Arbeitgeber ihm kündigte. In dem daraufhin angestrebten Kündigungsschutzverfahren war das Gericht jedoch auf der Seite des Arbeitnehmers, da kein Bezug zu dem Arbeitsplatz erkennbar war. Auf dieser Grundlage wurde der Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung verpflichtet.
 
Arbeitsgericht Cottbus , Urteil ArbG CB 3 Ca 317 13 vom 30.05.2013
Normen: §§ 30, 30a BZRG, § 626 BGB
[bns]