Arzthaftungsrecht

Ihre Ansprechpartner:
Herr Rechtsanwalt Daniel Paus
Herr Rechtsanwalt Alexander Unkel

Das Arzthaftungsrecht beinhaltet insbesondere die Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen wegen Behandlungsfehlern und wegen unterbliebener Aufklärung. Aufgrund der oft für den Patienten schwerwiegenden Folgen derartiger Fehlverhalten von Ärzten liegen die Schwerpunkte unserer Tätigkeit auf einer gewissenhaften Prüfung und dem Beweis von Behandlungsfehlern und unterbliebener Aufklärung. Hierbei treten wir in Korrespondenz sowohl mit den behandelnden Ärzten als auch mit den dahinter stehenden Haftpflichtversicherern für die Geltendmachung der dem Patienten zustehenden Auskunfts-, Einsichts- und Herausgabeansprüche in Zusammenhang mit den Behandlungsunterlagen. Sowohl in Zusammenhang mit den Behandlungsverträgen als auch mit der deliktischen Haftung des Arztes oder Krankenhauses verfolgen wir für Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Ihnen zustehende Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche.

 

Daniel Paus, Anwalt in Gladbeck
Alexander Unkel, Anwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Gladbeck