Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften die Stornierung von Flugbuchungen formularmäßig ausschließen dürfen. Verzichten Fluggäste bewusst auf die Buchung eines teureren Tarifs mit einer Stornierungsmöglichkeit, haben sie keinen Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten, da dies eine Individualvereinbarung darstellt. Zudem haben die Fluggäste die Möglichkeit, sich durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung davor zu schützen, auf den Ticketkosten im Falle des Nichtantritts der Reise sitzenzubleiben.
Normen: § 649 BGB, § 648 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 1, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 649 Satz 3 BGB, § 650 BGB, Art. 22 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1008/2008, &s