Die gerichtlichen Maßnahmen reichen von dem Gebot, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen, bis hin zum Entzug der elterlichen Sorge.
Das entscheidende Gericht, muss die dem Kind drohenden Schäden in ihrer Art, Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit nach konkret benennen und sie vor dem Hintergrund des grundrechtlichen Schutzes vor der Trennung des Kindes von seinen Eltern bewerten.