Kosten für einen Kindergartenbesuch sind im vollen Umfang vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils abzusetzen, sofern diese von dem unterhaltspflichtigen Elternteil im Einvernehmen mit dem betreuenden Elternteil voll bezahlt werden.
Die Abzugsfähigkeit angemessener Umgangskosten vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Ehegatten ist insoweit zu berücksichtigen, als dass der Unterhaltspflichtige nicht durch die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes auf den abzuziehenden Kindesunterhalt entlastet wird.