Strafrecht

Ihr Ansprechpartner:
Herr Rechtsanwalt Hermann Löbbecke

Das Strafrecht betrifft Strafverfahren wegen verschiedenster Delikte. Dabei geht es nicht immer gleich um Kapitalverbrechen wie Mord und Totschlag, sondern auch um Straftaten wie Raub, Erpressung, Diebstahl, Unterschlagung, Drogenhandel, Beleidigung, Verleumdung, Körperverletzung, Nötigung und andere Verbrechen oder Vergehen im Straßenverkehr. 

Eine Anklage hat existenzielle Auswirkungen für jeden Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten. Daher ist es erforderlich, schon frühzeitig im Ermittlungsverfahren gegenüber dem Staatsanwalt oder Gericht die Rechte des Mandanten zu sichern. Denn im Raum stehen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Nebenstrafen, wie die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Beschlagnahme, Einziehung oder Vernichtung von Geldern oder Wertgegenständen des Mandanten. Wir beraten und verteidigen Sie in allen Verfahrensständen und sind für Sie stets eine vertrauensvolle Ansprechperson. Dies gilt insbesondere auch für das Jugendstrafrecht, bei dem es uns ein Anliegen ist, mit Hilfe des Jugendlichen, seiner Eltern und der Jugendgerichtshilfe sinnvolle Lösungen und keine übertriebenen Sanktionen dem Gericht zu vermitteln. Aber auch für die Wahrnehmung der Rechte von Geschädigten in Strafverfahren im Rahmen der Nebenklage stehen wir Ihnen als Strafverteidiger zur Verfügung.

 

Hermann Löbbecke, Anwalt und Notar in Gladbeck