
Ihr Ansprechpartner:
Herr Rechtsanwalt Hermann Löbbecke
Gerade im Bereich des Verkehrsrechts sind Bußgeldverfahren an der Tagesordnung. Ordnungswidrigkeiten sind diejenigen Verfehlungen, die das Gesetz nicht als Straftat einordnet. Dabei haben bekanntermaßen Bußgelder oder OWI-Verfahren aber nicht selten in ähnlicher Weise existenzielle Auswirkungen, sei es bei Verhängung eines Fahrverbots, der Eintragung von Punkten in das Verkehrszentralregister mit der Folge eines Führerscheinentzugs, einer Nachschulungsmaßnahme oder eines Aufbauseminars, sowie der Verhängung empfindlicher Geldbußen. Hier können berufliche Existenzen bedroht und gefährdet sein. Wir vertreten Sie kompetent in den Anhörungs-, Verwaltungs- und Ermittlungsverfahren, sowie bei der Verteidigung in den gerichtlichen Verfahren.
Hermann Löbbecke, Anwalt und Notar in Gladbeck