
Ihre Ansprechpartner:
Herr Rechtsanwalt Alexander Unkel
Im Nachbarrecht kommt es auf ein sensibilisiertes rechtliches und tatsächliches Gespür an. Oft gelangen nachbarrechtliche Unstimmigkeiten auf Grund von Kleinigkeiten in aussergerichtliche aber auch gerichtliche Streitigkeiten. Wir raten daher grundsätzlich an, schon bei den Anfängen eventueller Unstimmigkeiten, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, da oftmals Unwissenheit bezüglich der gegenseitigen Rechte und Pflichten besteht. Die Kenntnis nicht nur der Gesetzesmaterie, die als eher überschaulich zu bezeichnen ist (Nachbarrechtsgesetz NRW, BGB-Vorschriften), sondern auch der einschlägigen Rechtssprechung ist unabdingbar. Natürlich können nachbarrechtliche Streitigkeiten auch erhebliche Ausmaße in rechtlicher und finanzieller Hinsicht darstellen, wenn es zum Beispiel um die Fragen des Überbaus, der Beeinträchtigungen des Eigentums, der Geltendmachung oder Abwehr von Unterlassungsansprüchen oder Beseitigungsansprüchen oder der Beschädigung des Eigentums geht.
Die Qualifikation zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht beinhaltet die besondere Kenntnis des Nachbarschaftsrechts und ermöglicht uns damit, Sie rechtlich fundiert zu beraten, bei notwendigen Schlichtungsverfahren zu vertreten und aussergerichtlich oder gerichtlich Ihre Ansprüche zu verfolgen.
Alexander Unkel, Anwalt und Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Gladbeck